Gibt es im gemeinsamen Haushalt Kinder, kann es besser sein, das Haus vorläufig zu behalten. Dann können die Kinder weiter in ihrem vertrauten Umfeld bleiben, sodass der emotionale Stress nicht noch durch den Ortswechsel vergrößert wird.
Achten Sie in diesem Fall aber darauf, klare Absprachen und Regelungen zu vereinbaren, wie die Immobilie verwaltet und finanziert wird. Auch sollten Sie abstimmen, wie lange die gemeinsame Eigentümerschaft dauern soll – nicht, dass der Ehegatte, der schon ausgezogen ist, plötzlich ohne Vorwarnung seinen Vermögensanteil einfordert.