Immobilienerwerber im Rheingau zahlen derzeit 6% Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis, da die Region zum Bundesland Hessen gehört. Diese Landessteuer fällt zusätzlich zum Kaufpreis an und gehört zu den wesentlichen Nebenkosten beim Immobilienkauf. Rückert Immobilien unterstützt Käufer dabei, alle Kostenfaktoren im Vorfeld transparent zu kalkulieren.
Die Grunderwerbsteuer wird vom örtlichen Finanzamt erhoben und ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids fällig. Berechnet wird sie vom beurkundeten Kaufpreis der Immobilie, wobei auch mitverkaufte Einrichtungsgegenstände wie Einbauküchen in die Bemessungsgrundlage einfließen können. Das zuständige Finanzamt Wiesbaden bearbeitet die Steuerbescheide für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis.
Wichtige Punkte für Rheingau
- Steuersatz: 6% in Hessen – höher als in benachbarten Bundesländern wie Rheinland-Pfalz (5%)
- Fälligkeit: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Steuerbescheids
- Zuständigkeit: Finanzamt Wiesbaden für alle Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis
- Befreiungen: Übertragungen unter Ehepartnern oder direkten Verwandten können steuerbefreit sein
Bei einem typischen Einfamilienhaus im Rheingau mit einem Kaufpreis von 500.000 Euro entstehen somit 30.000 Euro Grunderwerbsteuer. Diese Summe sollte bei der Finanzierungsplanung unbedingt berücksichtigt werden, da sie zusätzlich zu Notarkosten, Grundbuchgebühren und eventuellen Maklerprovisionen anfällt. Wichtig ist auch, dass die Steuer bereits vor der Eigentumsumschreibung beglichen werden muss.
Als erfahrenes Immobilienunternehmen legen wir von Rückert Immobilien großen Wert auf transparente Beratung zu allen Nebenkosten. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Wir informieren unsere Mandanten umfassend über die Grunderwerbsteuer und weitere anfallende Kosten, damit keine unerwarteten Belastungen entstehen. Fairness und Ehrlichkeit prägen dabei unsere gesamte Arbeitsweise im Rheingau.