Wie funktioniert die Auflassungsvormerkung in Wiesbaden?

Die Auflassungsvormerkung sichert in Wiesbaden wie im gesamten deutschen Rechtsraum den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung einer Immobilie ab. Dieses wichtige Rechtsinstrument wird nach Vertragsabschluss beim örtlichen Grundbuchamt eingetragen und schützt vor nachträglichen Verfügungen des Verkäufers. Rückert Immobilien begleitet Sie durch diesen entscheidenden Schritt beim Immobilienerwerb in der hessischen Landeshauptstadt.

Rechtliche Grundlagen und Verfahrensablauf

Die Auflassungsvormerkung entsteht durch notariell beurkundeten Antrag und wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. In Wiesbaden ist das Amtsgericht als Grundbuchamt zuständig und bearbeitet entsprechende Anträge in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen. Die Vormerkung bewirkt, dass alle späteren Verfügungen des noch eingetragenen Eigentümers unwirksam werden, soweit sie dem gesicherten Anspruch widersprechen. Besonders wichtig ist dabei die Rangstellung – die Vormerkung erhält den Rang zum Zeitpunkt ihrer Eintragung und sichert damit die Rechte des Käufers gegenüber später eingetragenen Belastungen.

Wichtige Punkte für Wiesbaden

  • Örtliche Zuständigkeit: Amtsgericht Wiesbaden als Grundbuchamt für alle Wiesbadener Immobilien und Stadtteile
  • Bearbeitungszeit: Regulär 2-4 Wochen, in Ausnahmefällen bei hohem Arbeitsaufkommen länger
  • Gebühren: 0,5% des Kaufpreises, mindestens 30 Euro für die Eintragung der Vormerkung
  • Löschung: Erfolgt automatisch mit der Eigentumsumschreibung oder auf Antrag bei Vertragsrücktritt

Die praktische Bedeutung zeigt sich besonders bei längeren Abwicklungszeiten zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung. Während dieser Phase könnte der Verkäufer theoretisch noch über die Immobilie verfügen, beispielsweise durch weitere Verkäufe oder Belastungen. Die Vormerkung verhindert solche schädigenden Verfügungen und gibt dem Käufer Rechtssicherheit. In Wiesbaden mit seinem aktiven Immobilienmarkt ist diese Absicherung besonders wertvoll, da hier regelmäßig attraktive Objekte gehandelt werden.

Als erfahrenes Unternehmen in der Wiesbadener Immobilienbranche wissen wir von Rückert Immobilien um die Bedeutung rechtlicher Absicherung beim Immobilienerwerb. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Fairness bedeutet für uns auch, unsere Kunden über alle rechtlichen Schritte transparent zu informieren und sie bei der ordnungsgemäßen Abwicklung zu unterstützen. Zuverlässigkeit zeigen wir durch die termingerechte Koordination aller Beteiligten, damit die Vormerkung rechtzeitig beantragt wird und Ihr Immobilienerwerb reibungslos verläuft.

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