Wer zahlt die Löschung der Grundschuld in Oestrich-Winkel?

Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld in Oestrich-Winkel trägt grundsätzlich derjenige, der die Löschung veranlasst – in der Regel also der Eigentümer der Immobilie. Rückert Immobilien unterstützt Eigentümer in Oestrich-Winkel dabei, den Ablauf und die anfallenden Kosten transparent zu gestalten. Die Gebühren setzen sich aus Notar- und Grundbuchkosten zusammen und richten sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld.

Bei einer Grundschuldlöschung in Oestrich-Winkel entstehen verschiedene Kostenpositionen, die der Immobilieneigentümer zu tragen hat. Die Notarkosten für die Löschungsbewilligung betragen etwa 0,2 Prozent der Grundschuldsumme, mindestens jedoch 60 Euro. Hinzu kommen die Grundbuchgebühren beim Amtsgericht Rüdesheim am Rhein, das für Oestrich-Winkel zuständig ist. Diese belaufen sich auf weitere 0,2 Prozent der Grundschuldsumme. Bei einer Grundschuld von 200.000 Euro entstehen somit Gesamtkosten von etwa 800 Euro.

Wichtige Punkte für Oestrich-Winkel

  • Zuständigkeit: Das Amtsgericht Rüdesheim am Rhein ist für Grundbucheintragungen in Oestrich-Winkel verantwortlich
  • Kostenberechnung: Sowohl Notar- als auch Grundbuchkosten betragen jeweils 0,2% der Grundschuldsumme
  • Mindestgebühren: Auch bei geringen Grundschuldsummen fallen Mindestgebühren von jeweils 60 Euro an
  • Timing: Die Löschung sollte zeitnah nach Kreditrückzahlung erfolgen, um Verzugszinsen zu vermeiden

In besonderen Fällen kann auch die Bank die Löschungskosten übernehmen, etwa wenn dies im ursprünglichen Darlehensvertrag vereinbart wurde oder bei einer Umschuldung zur selben Bank. Verkäufer von Immobilien in Oestrich-Winkel sollten die Löschung bereits vor dem Verkauf veranlassen, um den Kaufprozess zu beschleunigen. Die Löschungsbewilligung der Bank ist dabei der erste Schritt – ohne diese Erklärung kann der Notar die Grundschuld nicht aus dem Grundbuch entfernen lassen.

Wir von Rückert Immobilien stehen Ihnen in Oestrich-Winkel mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite und koordinieren gerne alle erforderlichen Schritte mit den beteiligten Parteien. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Fairness bedeutet für uns, Sie transparent über alle anfallenden Kosten zu informieren und gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.

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