Wer zahlt die Löschung der Grundschuld in Ginsheim-Gustavsburg?

Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld tragen in Ginsheim-Gustavsburg grundsätzlich die Eigentümer der Immobilie selbst. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Bank die Löschungsbewilligung kostenlos ausstellt. Bei Rückert Immobilien informieren wir Immobilienbesitzer in der Region regelmäßig über diese wichtigen rechtlichen Aspekte beim Immobilienbesitz.

Die Löschung einer Grundschuld ist ein notarieller Vorgang, der beim örtlichen Amtsgericht in Groß-Gerau eingereicht werden muss. Die Kosten setzen sich aus den Notargebühren und den Grundbuchgebühren zusammen, die sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld richten. In Ginsheim-Gustavsburg bewegen sich diese Kosten typischerweise zwischen 0,2 und 0,4 Prozent der Grundschuldsumme. Viele Eigentümer beauftragen direkt ihren Hausnotar, der bereits bei der Finanzierung tätig war, da dieser mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist.

Wichtige Punkte für Ginsheim-Gustavsburg

  • Zuständiges Amtsgericht: Alle Grundbucheintragungen werden über das Amtsgericht Groß-Gerau abgewickelt
  • Kostenberechnung: Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  • Löschungsbewilligung: Die Bank stellt diese meist kostenfrei aus, sobald das Darlehen vollständig getilgt ist
  • Bearbeitungsdauer: Der gesamte Prozess dauert in der Region üblicherweise 4-6 Wochen

Obwohl die Grundschuld auch nach Darlehenstilgung im Grundbuch stehen bleiben kann, empfehlen Experten in Ginsheim-Gustavsburg meist die zeitnahe Löschung. Dies schafft Klarheit für spätere Immobilientransaktionen und verhindert mögliche Verzögerungen beim Verkauf oder bei Refinanzierungen. Besonders bei älteren Grundschulden können sich Rechtsnachfolger-Probleme ergeben, wenn Banken fusioniert oder umbenannt wurden.

Wir von Rückert Immobilien unterstützen Eigentümer in Ginsheim-Gustavsburg gerne bei allen Fragen rund um Grundbucheinträge und deren Auswirkungen auf den Immobilienwert. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! „Die anständigste Art der Geschäftsführung ist auch die beständigste“ hat Robert Bosch einmal gesagt. Fairness ist für uns mehr als ein klangvoller Werbeslogan – es ist ein Versprechen an unsere Kunden in der Region.

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