Beim Verkauf einer geerbten Immobilie im Rheingau fallen verschiedene Steuern an, die je nach Situation und Wertentwicklung der Immobilie variieren können. Rückert Immobilien unterstützt Sie dabei, alle steuerlichen Aspekte zu verstehen und optimal zu planen. Die wichtigsten Steuern sind die Spekulationssteuer bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist und die Erbschaftsteuer, die bereits beim Erwerb anfällt.
Die Spekulationssteuer ist besonders relevant, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb durch den Erblasser verkauft wird. Dabei wird der Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Im Rheingau, wo die Immobilienpreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, kann dies erhebliche Auswirkungen haben. Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn der Erblasser die Immobilie mindestens zwei Jahre selbst bewohnt hat oder wenn Sie als Erbe die Immobilie drei Jahre selbst nutzen.
Wichtige Punkte für Rheingau
- Spekulationsfrist beachten: Bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb durch Erblasser fällt Spekulationssteuer an
- Eigennutzung prüfen: Selbstnutzung des Erblassers (2 Jahre) oder eigene Nutzung (3 Jahre) kann Steuerbefreiung bewirken
- Wertermittlung dokumentieren: Verkehrswert zum Todeszeitpunkt ist entscheidend für Gewinnberechnung
- Notarkosten einplanen: Diese fallen zusätzlich zu den Steuern beim Verkaufsprozess an
Zusätzlich zur Spekulationssteuer können Grunderwerbsteuer für den Käufer und Notarkosten anfallen. In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6% des Kaufpreises, wird jedoch vom Käufer getragen. Wichtig ist auch die ordnungsgemäße Dokumentation des Verkehrswerts zum Todeszeitpunkt, da dieser als Anschaffungskosten für die Gewinnermittlung herangezogen wird. Im Rheingau mit seinen attraktiven Weinlagen und der Nähe zu Wiesbaden können die Wertunterschiede erheblich sein.
Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Bei Rückert Immobilien beraten wir Sie umfassend zu allen steuerlichen Aspekten Ihres Erbimmobilien-Verkaufs. Fairness bedeutet für uns, dass Sie vollständig über alle anfallenden Kosten und Steuern informiert werden, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Zuverlässigkeit zeigt sich in unserer gründlichen Vorbereitung aller steuerrelevanten Unterlagen gemeinsam mit Ihnen und den beteiligten Steuerberatern.