Beim Verkauf einer Erbimmobilie in Mainz fallen verschiedene steuerliche Belastungen an, die je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen können. Rückert Immobilien unterstützt Erben dabei, alle relevanten Steueraspekte zu verstehen und optimal zu planen. Die wichtigsten Steuern sind die Spekulationssteuer, die Erbschaftsteuer sowie eventuelle Kapitalertragsteuer.
Die Spekulationssteuer ist eine der zentralen steuerlichen Aspekte beim Verkauf geerbter Immobilien. Diese fällt an, wenn zwischen dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser und dem Verkauf durch den Erben weniger als zehn Jahre liegen. Dabei wird die Spekulationsfrist vom Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs durch den Erblasser gerechnet, nicht vom Erbzeitpunkt. In Mainz, wo die Immobilienpreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, kann dies zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen. Die Erbschaftsteuer hingegen richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und den geltenden Freibeträgen. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro pro Elternteil.
Wichtige Punkte für Mainz
- Spekulationsfrist beachten: Die zehnjährige Frist beginnt mit dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser, nicht mit dem Erbfall
- Selbstnutzung prüfen: Bei eigener Nutzung der Immobilie für mindestens zwei Jahre vor dem Verkauf entfällt die Spekulationssteuer
- Wertermittlung dokumentieren: Eine professionelle Bewertung zum Todeszeitag ist für die Steuerberechnung wichtig
- Steuerberatung einbeziehen: Aufgrund der komplexen Rechtslage in Rheinland-Pfalz sollte frühzeitig fachlicher Rat eingeholt werden
Besonders in Mainz als Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz sollten Erben auch die Grunderwerbsteuer im Blick behalten, falls Miterben ausgezahlt werden müssen. Diese beträgt in Rheinland-Pfalz 5% des Kaufpreises. Zudem können bei vermieteten Immobilien Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden, die der ursprüngliche Eigentümer bereits genutzt hat. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt dabei über den Wert zum Todeszeitpunkt des Erblassers.
Wir von Rückert Immobilien begleiten Erben durch den gesamten Verkaufsprozess und arbeiten dabei nach dem Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“, das für uns nach wie vor oberstes Leitbild ist. „Die anständigste Art der Geschäftsführung ist auch die beständigste“, hat Robert Bosch einmal gesagt. Fairness, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sind dabei die wichtigsten Prinzipien unserer Arbeit. Unser Versprechen „Garantiert fair!“ bedeutet, gerechte Lösungen unter Berücksichtigung aller steuerlichen Aspekte zu finden und unsere Mandanten umfassend zu beraten.