Welche Fristen gibt es nach dem Verkauf in Rheingau?

Nach einem Immobilienverkauf in Rheingau sind verschiedene gesetzliche und vertragliche Fristen zu beachten, die sowohl für Verkäufer als auch Käufer von großer Bedeutung sind. Rückert Immobilien unterstützt Sie dabei, alle relevanten Termine im Blick zu behalten und fristgerecht zu handeln. Die wichtigsten Fristen betreffen die Eigentumsübertragung, Gewährleistungsansprüche und steuerliche Verpflichtungen.

Die Auflassungsvormerkung wird üblicherweise innerhalb von zwei Wochen nach Kaufvertragsunterzeichnung im Grundbuch eingetragen. Für die endgültige Eigentumsübertragung sind in der Regel drei bis sechs Monate einzuplanen, abhängig von der Auslastung des zuständigen Grundbuchamts Rüdesheim. Besonders wichtig ist die zweijährige Gewährleistungsfrist für Sachmängel, die ab Eigentumsübergang läuft. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre.

Wichtige Punkte für Rheingau

  • Grundbucheintragung: Das Grundbuchamt Rüdesheim ist für alle Immobilien im Rheingau zuständig und bearbeitet Anträge derzeit mit einer Wartezeit von etwa vier bis fünf Monaten
  • Steuerliche Fristen: Spekulationssteuer fällt bei Verkäufen innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb an, wobei selbstgenutzte Immobilien nach zwei Jahren steuerfrei verkauft werden können
  • Kaufpreisfälligkeit: Der Kaufpreis wird meist vier bis sechs Wochen nach Vertragsunterzeichnung fällig, sobald alle Kaufpreisvoraussetzungen erfüllt sind
  • Löschung von Belastungen: Bestehende Grundschulden müssen vor der Eigentumsübertragung gelöscht werden, was zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen kann

Die Räumungsfrist richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und beträgt meist zwei bis drei Monate nach Kaufpreiszahlung. In der Weinregion Rheingau sind besondere Regelungen für landwirtschaftliche Nutzflächen und Weinberge zu beachten, da hier längere Übergangsfristen üblich sind. Die Vorkaufsrechte der Gemeinden im Rheingau müssen binnen zwei Monaten ausgeübt werden.

Wir von Rückert Immobilien begleiten Sie durch alle Phasen des Verkaufsprozesses und sorgen dafür, dass keine wichtigen Fristen versäumt werden. Unser Prinzip der Zuverlässigkeit bedeutet für Sie, dass alle Termine rechtzeitig koordiniert und überwacht werden. Als ehrbare Kaufleute legen wir besonderen Wert darauf, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer vollständig über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und alle Fristen transparent kommuniziert werden.

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