Zur Wertermittlung von Immobilien kommen in Bad Schwalbach drei bewährte Bewertungsverfahren zum Einsatz: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Diese gesetzlich normierten Methoden ermöglichen eine fundierte Preisfindung entsprechend der Immobilienwertermittlungsverordnung. Rückert Immobilien wendet je nach Objekttyp und Marktlage das passende Verfahren an, um eine verlässliche Bewertung zu gewährleisten.
Vergleichswertverfahren für Wohnimmobilien
Das Vergleichswertverfahren bildet die Grundlage für die meisten Immobilienbewertungen in Bad Schwalbach und nutzt tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte. Besonders bei Eigenheimen, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken liefert diese Methode sehr präzise Ergebnisse. Der örtliche Gutachterausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises sammelt kontinuierlich Transaktionsdaten und erstellt daraus Bodenrichtwerte für Bad Schwalbach. Diese bilden zusammen mit Objektmerkmalen wie Baujahr, Ausstattung und Lage die Berechnungsgrundlage.
Wichtige Punkte für Bad Schwalbach
- Bodenrichtwerte: Der Gutachterausschuss aktualisiert regelmäßig die Richtwerte für alle Ortsteile von Bad Schwalbach
- Vergleichsobjekte: Mindestens drei ähnliche Verkäufe der letzten zwei Jahre sollten vorliegen
- Kurortlage: Die Heilbad-Funktion beeinflusst die Bewertung positiv durch höhere Wohnqualität
- Verkehrsanbindung: Nähe zur B260 und ÖPNV-Anschluss nach Wiesbaden wirken wertsteigernder
Das Ertragswertverfahren kommt hauptsächlich bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern zur Anwendung. Hierbei steht die Rentabilität im Vordergrund – der Immobilienwert errechnet sich aus den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Für Bad Schwalbach werden dabei die lokalen Mietspiegeldaten berücksichtigt. Das Sachwertverfahren eignet sich besonders für Sonderimmobilien oder Objekte, für die keine Vergleichsdaten vorliegen. Es basiert auf den Herstellungskosten der Immobilie unter Berücksichtigung des Alters und Erhaltungszustands.
Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! „Die anständigste Art der Geschäftsführung ist auch die beständigste“ hat Robert Bosch einmal gesagt. So betrachtet sind die wichtigsten Prinzipien, nach denen wir handeln wollen, eigentlich pure Selbstverständlichkeiten: Fairness – „Garantiert fair!“ ist für uns mehr als ein klangvoller Werbeslogan. Es ist ein Versprechen an Sie. Gerechte Lösungen unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu finden ist unser Erfolgsrezept.