Was ist eine Auflassungsvormerkung in Ginsheim-Gustavsburg?

Eine Auflassungsvormerkung ist ein wichtiges Sicherungsinstrument beim Immobilienkauf in Ginsheim-Gustavsburg, das den Käufer vor dem endgültigen Eigentumsübergang rechtlich absichert. Diese wird im Grundbuch eingetragen und garantiert, dass die Immobilie nicht mehr an Dritte verkauft werden kann. Rückert Immobilien unterstützt Käufer und Verkäufer dabei, alle rechtlichen Schritte korrekt abzuwickeln.

Die Auflassungsvormerkung wird beim zuständigen Amtsgericht in Groß-Gerau beantragt, da Ginsheim-Gustavsburg zum Landkreis Groß-Gerau gehört. Sie entsteht durch notarielle Bewilligung des Verkäufers und sichert den schuldrechtlichen Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung grundbuchrechtlich ab. Besonders in Ginsheim-Gustavsburg, wo der Immobilienmarkt durch die Nähe zu Mainz und Wiesbaden sehr aktiv ist, bietet sie wichtigen Schutz vor Doppelverkäufen. Die Vormerkung wird automatisch gelöscht, sobald der Eigentumsübergang vollzogen ist.

Wichtige Punkte für Ginsheim-Gustavsburg

  • Zuständigkeit: Amtsgericht Groß-Gerau bearbeitet alle Grundbuchangelegenheiten für Ginsheim-Gustavsburg
  • Kosten: Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und betragen etwa 0,5% des Immobilienwerts
  • Dauer: Eintragung erfolgt meist innerhalb von 2-4 Wochen nach notarieller Beurkundung
  • Lokaler Vorteil: Schutz vor Preiserhöhungen in der dynamischen Rhein-Main-Region während der Abwicklung

In Ginsheim-Gustavsburg sollten Käufer besonders darauf achten, dass die Auflassungsvormerkung vor der ersten Kaufpreiszahlung eingetragen wird. Die zeitliche Abfolge ist entscheidend: Erst Kaufvertrag, dann Auflassungsvormerkung, danach Kaufpreiszahlung und schließlich Eigentumsübertragung. Durch die attraktive Lage zwischen Mainz und dem Rhein sind Immobilien hier sehr begehrt, weshalb die rechtliche Absicherung durch die Vormerkung besonders wertvoll ist.

Wir von Rückert Immobilien begleiten unsere Mandanten durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Unser Prinzip der Zuverlässigkeit bedeutet, dass alle Aufgaben in der vorgesehenen Zeit vollständig erledigt werden. Bei der Auflassungsvormerkung ist präzises Zeitmanagement besonders wichtig, da sie den rechtlichen Grundstein für einen sicheren Immobilienerwerb in Ginsheim-Gustavsburg legt.

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