Was ist eine Auflassungsvormerkung in Bad Schwalbach?

Eine Auflassungsvormerkung ist ein zentraler Bestandteil jedes Immobilienkaufs in Bad Schwalbach und schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer rechtlich ab. Diese wird im Grundbuch eingetragen und sichert dem Käufer den Eigentumsübergang zu, noch bevor alle Kaufpreiszahlungen vollständig abgewickelt sind. Rückert Immobilien begleitet Sie bei allen Schritten des Immobilienerwerbs und erklärt Ihnen die rechtlichen Besonderheiten verständlich.

Die Auflassungsvormerkung wird beim Notar beurkundet und anschließend beim zuständigen Grundbuchamt in Bad Schwalbach eingetragen. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie während der Abwicklungsphase an einen anderen Käufer veräußert oder mit weiteren Belastungen versieht. In Bad Schwalbach ist das Amtsgericht Wiesbaden für Grundbuchangelegenheiten zuständig, wodurch sich die Bearbeitungszeiten meist auf etwa 2-4 Wochen belaufen.

Wichtige Punkte für Bad Schwalbach

  • Zuständiges Grundbuchamt: Amtsgericht Wiesbaden bearbeitet alle Grundbucheintragungen für Bad Schwalbach
  • Bearbeitungszeit: In der Regel 2-4 Wochen für die Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Kosten: Etwa 0,5% des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten
  • Löschung: Erfolgt automatisch bei der endgültigen Eigentumsumschreibung

Die Auflassung selbst erfolgt zeitgleich mit der Auflassungsvormerkung beim Notartermin und stellt die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer dar. Erst wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen erfüllt sind – wie die vollständige Kaufpreiszahlung und gegebenenfalls die Löschung bestehender Grundschulden – wird die endgültige Eigentumsumschreibung veranlasst. In Bad Schwalbach profitieren Immobilienkäufer von der stabilen Marktlage im Rheingau-Taunus-Kreis, wodurch Finanzierungen meist unkompliziert abgewickelt werden können.

Bei Rückert Immobilien verstehen wir die Komplexität von Immobilientransaktionen und begleiten Sie von der ersten Besichtigung bis zur finalen Schlüsselübergabe. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild. Unsere langjährige Erfahrung seit 1996 zeigt: Fairness, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sind die Grundpfeiler erfolgreicher Immobiliengeschäfte, besonders bei rechtlich komplexen Vorgängen wie der Auflassungsvormerkung.

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