Der Kaufpreis wird beim Immobilienverkauf in Ginsheim-Gustavsburg in der Regel nach der notariellen Beurkundung und Erfüllung aller Kaufvertragsbedingungen überwiesen. Rückert Immobilien begleitet Sie durch diesen wichtigen Prozess und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Schritte korrekt abgewickelt werden. Die Kaufpreiszahlung erfolgt meist nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung und erfolgter Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Der genaue Zeitpunkt der Kaufpreisüberweisung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst muss die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags erfolgen, anschließend werden die Kaufvertragsbedingungen geprüft. In Ginsheim-Gustavsburg als Teil des Landkreises Groß-Gerau gelten die hessischen Rechtsvorschriften. Nach der Beurkundung dauert es typically vier bis acht Wochen, bis der Notar die Kaufpreisfälligkeit mitteilt. Der Käufer muss zunächst das Vorkaufsrecht der Gemeinde abwarten und erhält erst nach Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt grünes Licht für die Zahlung.
Wichtige Punkte für Ginsheim-Gustavsburg
- Notartermin: Kaufvertrag muss beim zuständigen Notar in Ginsheim-Gustavsburg oder Umgebung beurkundet werden
- Vorkaufsrecht: Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg kann ihr Vorkaufsrecht innerhalb von zwei Monaten ausüben
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Das Finanzamt Groß-Gerau muss bestätigen, dass keine Steuerschulden bestehen
- Grundbucheintrag: Die Eigentumsumschreibung erfolgt beim Amtsgericht Groß-Gerau
In der Regel erfolgt die Kaufpreiszahlung in Ginsheim-Gustavsburg nach Erfüllung aller aufschiebenden Bedingungen. Dazu gehören neben der Unbedenklichkeitsbescheinigung auch mögliche Löschungsbewilligungen bestehender Grundschulden und die Bestätigung, dass alle kommunalen Abgaben beglichen sind. Die örtlichen Besonderheiten der Rheingemeinde erfordern manchmal zusätzliche Prüfungen bezüglich Hochwasserschutz oder Denkmalschutz.
Wir von Rückert Immobilien koordinieren alle notwendigen Schritte zwischen den beteiligten Parteien und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Fairness bedeutet für uns, dass beide Seiten transparent über den Zahlungsprozess informiert werden und alle Termine eingehalten werden. Unsere Zuverlässigkeit zeigt sich besonders in der präzisen Koordination aller Beteiligten, damit die Kaufpreisüberweisung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen kann.