Die Fälligkeit des Kaufpreises bei Immobilienerwerb in Oestrich-Winkel tritt nicht unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung ein, sondern erst nach vollständiger Erfüllung aller notariell festgelegten Bedingungen. Rückert Immobilien sorgt dafür, dass unsere Kunden über die exakten Zahlungsmodalitäten und Fristen umfassend aufgeklärt werden. Typischerweise vergehen zwischen Notartermin und Kaufpreisfälligkeit mehrere Wochen, in denen wichtige Voraussetzungen abgearbeitet werden müssen.
Rechtliche Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit
Bevor der Kaufpreis in Oestrich-Winkel tatsächlich überwiesen werden muss, sind verschiedene rechtliche Sicherheiten zu erfüllen. Der Notar muss zunächst die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch veranlassen, die den Käufer vor Verfügungen des Verkäufers schützt. Zusätzlich werden Vorkaufsrechte geprüft und gegebenenfalls abgewartet, bis entsprechende Fristen verstrichen sind. In der malerischen Weinbauregion des Rheingaus können bei älteren Immobilien auch denkmalschutzrechtliche Bestimmungen relevant werden, die zusätzliche Prüfungen erfordern.
Wichtige Punkte für Oestrich-Winkel
- Grundbuchverfahren: In Oestrich-Winkel dauert die Eintragung der Auflassungsvormerkung meist 2-4 Wochen
- Gemeindliche Vorkaufsrechte: Die Gemeinde hat 2 Monate Zeit zur Prüfung möglicher Vorkaufsrechte
- Finanzierungsbestätigung: Bank muss endgültige Kreditzusage vor Kaufpreisfälligkeit erteilen
- Weinlagen-Besonderheiten: Bei Weinbergslagen können spezielle rechtliche Prüfungen erforderlich sein
Die Kaufpreisfälligkeit wird durch eine schriftliche Mitteilung des Notars ausgelöst, die alle erforderlichen Bedingungen als erfüllt bestätigt. In Oestrich-Winkel mit seinen historischen Fachwerkhäusern und Weinbergslagen können sich diese Prüfungen aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten auch einmal verlängern. Nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung haben Käufer üblicherweise zwei Wochen Zeit für die Überweisung des vollständigen Kaufpreises auf das vom Notar benannte Anderkonto.
Bei Rückert Immobilien begleiten wir unsere Kunden während des gesamten Kaufabwicklungsprozesses und halten sie über jeden wichtigen Schritt auf dem Laufenden. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! „Die anständigste Art der Geschäftsführung ist auch die beständigste“ hat Robert Bosch einmal gesagt. Unser Prinzip der Zuverlässigkeit bedeutet, dass unsere Aufgaben in der vorgesehenen Zeit vollständig erledigt werden und wir unsere Versprechen einhalten – gerade bei so wichtigen Terminen wie der Kaufpreisfälligkeit.