Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hochheim?

Beim Erwerb einer Immobilie in Hochheim fallen 6% Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis an, da die Stadt zum Bundesland Hessen gehört. Diese Steuer muss der Käufer entrichten und wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Unser Team von Rückert Immobilien klärt Sie über alle anfallenden Nebenkosten beim Immobilienkauf auf.

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den wichtigsten Nebenkosten beim Immobilienerwerb und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5%. In Hessen wurde der Steuersatz 2014 von 5% auf 6% erhöht. Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer entstehen weitere Kosten wie Notargebühren und Grundbuchkosten, die zusammen etwa 1,5% bis 2% des Kaufpreises ausmachen. Diese Nebenkosten sollten bei der Finanzierungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.

Wichtige Punkte für Hochheim

  • Steuersatz Hessen: 6% des Kaufpreises – einer der höheren Sätze bundesweit
  • Fälligkeit: Die Steuer wird etwa 4-6 Wochen nach Kaufvertragsabschluss vom Finanzamt festgesetzt
  • Zahlung: Meist ist die Zahlung Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
  • Befreiungen: Verwandtenübertragungen in gerader Linie sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei

Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro würden in Hochheim also 30.000 Euro Grunderwerbsteuer anfallen. Diese hohe Summe macht deutlich, warum eine sorgfältige Finanzierungsplanung so wichtig ist. Neben der Grunderwerbsteuer sollten Käufer auch Maklerprovisionen und eventuelle Renovierungskosten einkalkulieren.

Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Bei Rückert Immobilien unterstützen wir Sie dabei, alle Kosten transparent zu durchblicken und böse Überraschungen zu vermeiden. Unsere Erfahrung zeigt: Wer von Anfang an ehrlich kalkuliert, erlebt beim Immobilienkauf keine unerwarteten finanziellen Belastungen.

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