Versteckte Mängel können nach einem Immobilienkauf in Mainz eine belastende Überraschung darstellen, doch Sie sind nicht schutzlos. Ihre Rechte hängen stark davon ab, ob die Mängel bereits vor dem Kauf vorhanden und dem Verkäufer bekannt waren. Unser Team von Rückert Immobilien verfügt über die nötige Erfahrung, um Ihnen in solchen Situationen beratend zur Seite zu stehen.
Als versteckte Mängel gelten alle Schäden oder Probleme, die bei der Besichtigung und üblichen Prüfung nicht erkennbar waren. In Mainz können dies beispielsweise Wasserschäden hinter Wandverkleidungen, Schimmelbefall in nicht zugänglichen Bereichen oder strukturelle Probleme am Dachstuhl sein. Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich fünf Jahre ab Übergabe, allerdings nur wenn keine anderslautenden Vereinbarungen im Kaufvertrag getroffen wurden. Bei privaten Verkäufern wird die Gewährleistung häufig ausgeschlossen, während gewerbliche Verkäufer diese Haftung nicht vollständig ablehnen können.
Wichtige Punkte für Mainz
- Dokumentation sofort: Fotografieren Sie alle Schäden umfassend und beauftragen Sie einen Sachverständigen für eine professionelle Einschätzung
- Anwaltliche Beratung: Kontaktieren Sie einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Mainz, um Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen
- Verkäufer informieren: Teilen Sie dem Verkäufer die Mängel unverzüglich schriftlich mit und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung
- Versicherung prüfen: Klären Sie ab, ob Ihre Wohngebäudeversicherung eventuell Schäden abdeckt, die durch versteckte Mängel entstanden sind
Die rechtliche Situation bei versteckten Mängeln gestaltet sich komplex, da zwischen arglistiger Täuschung und fahrlässigem Verschweigen unterschieden werden muss. Während bei arglistiger Täuschung auch bei einem Haftungsausschluss Ansprüche bestehen können, ist der Nachweis oft schwierig zu führen. In Mainz empfiehlt sich daher eine frühzeitige fachliche Einschätzung durch Experten, die sowohl die baulichen als auch die rechtlichen Aspekte beurteilen können.
Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! „Die anständigste Art der Geschäftsführung ist auch die beständigste“ hat Robert Bosch einmal gesagt. Bei Rückert Immobilien unterstützen wir Sie bereits beim Kaufprozess dabei, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und durch sorgfältige Vertragsgestaltung zu vermeiden. Unsere Fairness zeigt sich besonders in der ehrlichen Aufklärung über alle Aspekte einer Immobilientransaktion.