Ja, in Wiesbaden müssen Sie der SVP (Selbstveranlagung zur Pflichtangabe) beziehungsweise der Auskunftspflicht nachkommen, wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind. Diese Verpflichtung betrifft sowohl die jährliche Grundsteuererklärung als auch weitere steuerliche Meldepflichten gegenüber der Stadt Wiesbaden. Rückert Immobilien unterstützt Eigentümer dabei, diese wichtigen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Die Selbstveranlagung zur Pflichtangabe ist ein wesentlicher Bestandteil der neuen Grundsteuerreform, die seit 2022 bundesweit umgesetzt wird. In Hessen und damit auch in Wiesbaden müssen Immobilieneigentümer regelmäßig Angaben zu ihren Grundstücken und Gebäuden machen. Dabei geht es um Grundstücksflächen, Gebäudeart, Baujahr und weitere wertrelevante Faktoren. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Änderungen der Nutzung oder bauliche Veränderungen, die dem Finanzamt Wiesbaden gemeldet werden müssen.
Wichtige Punkte für Wiesbaden
- Abgabefristen: Die Stadt Wiesbaden hat spezifische Termine für die Abgabe der Grundsteuererklärung – meist bis zum 31. Januar des Folgejahres
- Digitale Übermittlung: Das hessische Finanzamt bevorzugt die elektronische Übermittlung über das Portal „Mein ELSTER“
- Sanktionen bei Nichtbeachtung: Versäumnis der Auskunftspflicht kann in Wiesbaden zu Bußgeldern bis zu 25.000 Euro führen
- Besondere Regelungen: Denkmalgeschützte Immobilien in der Wiesbadener Innenstadt unterliegen teilweise erweiterten Meldepflichten
Besonders bei vermieteten Immobilien oder gewerblich genutzten Objekten in Wiesbaden sind die Anforderungen an die Dokumentation höher. Eigentümer müssen auch bei Eigentümerwechseln oder Teilverkäufen entsprechende Meldungen vornehmen. Die korrekte und fristgerechte Erfüllung der SVP-Pflichten ist entscheidend, um spätere Nachforderungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Bei allen steuerlichen und rechtlichen Aspekten des Immobilieneigentums stehen wir unseren Mandanten mit Fairness, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit zur Seite. Zeitmanagement ist alles: Unsere Aufgaben werden in der vorgesehenen Zeit vollständig erledigt und unsere Versprechen halten wir ein – besonders wenn es um so wichtige Verpflichtungen wie die SVP-Auskunftspflicht geht.