Kann ich eine vermietete Immobilie verkaufen in Ginsheim-Gustavsburg?

Ja, Sie können eine vermietete Immobilie in Ginsheim-Gustavsburg verkaufen. Allerdings müssen dabei bestimmte rechtliche Bestimmungen beachtet werden, insbesondere das Mietrecht und die Kündigungsfristen. Rückert Immobilien unterstützt Sie dabei, den Verkauf professionell und fair für alle Beteiligten abzuwickeln.

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie in Ginsheim-Gustavsburg gestaltet sich grundsätzlich anders als bei einer leerstehenden Immobilie. Bestehende Mietverträge gehen automatisch auf den neuen Eigentümer über, was bedeutet, dass der Käufer die Rechte und Pflichten des Vermieters übernimmt. In der Rhein-Main-Region, zu der Ginsheim-Gustavsburg gehört, ist der Markt für vermietete Immobilien durchaus attraktiv für Kapitalanleger. Die Eigenbedarfskündigung ist nach dem Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen möglich, jedoch müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.

Wichtige Punkte für Ginsheim-Gustavsburg

  • Mietvertrag bleibt bestehen: Der neue Eigentümer übernimmt automatisch alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag
  • Verkehrswert beachten: Vermietete Immobilien in Ginsheim-Gustavsburg werden oft niedriger bewertet als leerstehende Objekte
  • Kündigungsschutz: Mieter genießen besonderen Schutz und können nicht ohne triftigen Grund gekündigt werden
  • Eigenbedarfskündigung: Nach dem Verkauf ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unter Einhaltung der Fristen möglich

Bei der Wertermittlung vermieteter Immobilien in Ginsheim-Gustavsburg spielen sowohl die Mieteinnahmen als auch der Zustand der Immobilie eine wichtige Rolle. Käufer kalkulieren oft mit einem Abschlag gegenüber dem Verkehrswert einer leerstehenden Immobilie, da sie zunächst an den bestehenden Mietvertrag gebunden sind. Die Lage der Gemeinde zwischen Mainz und Frankfurt am Main macht vermietete Objekte jedoch für Investoren interessant.

Wir von Rückert Immobilien bringen Sie mit den passenden Käufern zusammen und sorgen für eine transparente Abwicklung. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Fairness bedeutet für uns, dass wir gerechte Lösungen unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten finden. Unsere Zuverlässigkeit zeigt sich darin, dass alle Aufgaben in der vorgesehenen Zeit vollständig erledigt werden und unsere Versprechen eingehalten werden.

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