Wer trägt Notar- und Grundbuchkosten beim Verkauf in Ginsheim-Gustavsburg?

Beim Immobilienverkauf in Ginsheim-Gustavsburg trägt grundsätzlich der Käufer die Notarkosten und Grundbuchgebühren. Diese Regelung entspricht der üblichen Praxis in Deutschland und gilt auch für Verkäufe über Rückert Immobilien. Die Kosten belaufen sich zusammen auf etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.

Die Notarkosten entstehen für die Beurkundung des Kaufvertrags und betragen etwa 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommen die Grundbuchkosten für die Eigentumsumschreibung, die etwa 0,5 Prozent ausmachen. In Ginsheim-Gustavsburg, das zum Landkreis Groß-Gerau gehört, werden diese Kosten beim örtlich zuständigen Notar und Grundbuchamt in Rüsselsheim abgewickelt. Verkäufer sollten sich jedoch bewusst sein, dass in besonderen Fällen individuelle Vereinbarungen über die Kostenverteilung getroffen werden können.

Wichtige Punkte für Ginsheim-Gustavsburg

  • Zuständiges Grundbuchamt: Die Eigentumsumschreibung erfolgt über das Grundbuchamt Rüsselsheim, das für Ginsheim-Gustavsburg zuständig ist
  • Notarauswahl: Käufer und Verkäufer können gemeinsam einen Notar in der Region wählen, oft wird einer aus Rüsselsheim oder Mainz bevorzugt
  • Kostenberechnung: Bei den aktuellen Immobilienpreisen in Ginsheim-Gustavsburg sollten Käufer mit 3.000 bis 8.000 Euro für Notar und Grundbuch rechnen
  • Sondervereinbarungen: In Einzelfällen können Verkäufer anteilige Übernahme der Kosten als Verhandlungsmasse einsetzen

Für Verkäufer in Ginsheim-Gustavsburg ist es wichtig zu wissen, dass sie zwar nicht die Notar- und Grundbuchkosten tragen, aber andere Kosten wie die Löschung von Grundschulden anfallen können. Diese entstehen, wenn noch Hypotheken oder Grundschulden auf der Immobilie lasten, die vor der Übertragung gelöscht werden müssen. Die Kosten hierfür trägt der Verkäufer und belaufen sich meist auf einige hundert Euro.

Bei Rückert Immobilien informieren wir unsere Kunden transparent über alle anfallenden Kosten beim Immobilienverkauf. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Fairness bedeutet für uns, dass alle Beteiligten von Anfang an wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Unsere Zuverlässigkeit zeigt sich darin, dass wir alle Termine mit Notaren und Behörden professionell koordinieren und unsere Versprechen bezüglich Zeitmanagement einhalten.

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