Welche Steuer prüft das Finanzamt beim Verkauf in Mainz?

Beim Verkauf einer Immobilie in Mainz prüft das Finanzamt hauptsächlich die Spekulationssteuer, auch Veräußerungsgewinnsteuer genannt. Diese fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und ein Gewinn erzielt wird. Als erfahrene Immobilienexperten begleitet Rückert Immobilien Sie durch alle steuerlichen Aspekte des Verkaufsprozesses in Mainz.

Die Spekulationssteuer wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz berechnet und kann erheblich zu Buche schlagen. In Mainz sind besonders Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in gefragten Lagen wie der Neustadt oder Gonsenheim von dieser Regelung betroffen. Das Finanzamt überprüft zusätzlich die Grunderwerbsteuer bei der ursprünglichen Anschaffung und eventuelle Abschreibungen bei vermieteten Objekten. Wichtig ist auch die korrekte Dokumentation aller Renovierungs- und Modernisierungskosten, da diese den steuerpflichtigen Gewinn mindern können.

Wichtige Punkte für Mainz

  • Spekulationsfrist: 10 Jahre zwischen Kauf und Verkauf, bei selbstgenutzten Immobilien entfällt die Steuer oft
  • Mainzer Besonderheiten: Hohe Wertsteigerungen in Stadtteilen wie Oberstadt und Bretzenheim erhöhen das Steuerrisiko
  • Dokumentation: Alle Belege für Anschaffung, Renovierung und Nebenkosten sorgfältig sammeln
  • Selbstnutzung: Eigengenutzte Immobilien sind nach zwei Jahren Bewohnung steuerfrei verkaufbar

Das Finanzamt Mainz kontrolliert auch die ordnungsgemäße Angabe des Verkaufspreises und prüft, ob alle steuerrelevanten Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Besonders bei Immobilien im Mainzer Stadtgebiet, wo die Preise in den letzten Jahren stark gestiegen sind, sollten Verkäufer frühzeitig alle relevanten Belege zusammenstellen. Auch eventuelle Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen können steuermindernd wirken.

Bei Rückert Immobilien verstehen wir die komplexen steuerlichen Aspekte des Immobilienverkaufs in Mainz. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Unsere Fairness zeigt sich besonders in der transparenten Aufklärung über alle steuerlichen Pflichten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Mit unserer langjährigen Erfahrung seit 1996 sorgen wir dafür, dass alle steuerrelevanten Aspekte von Anfang an richtig dokumentiert werden.

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