Welche Steuer prüft das Finanzamt beim Verkauf in Wiesbaden?

Beim Verkauf einer Immobilie in Wiesbaden prüft das Finanzamt hauptsächlich die Spekulationssteuer, auch Spekulationsfrist genannt. Diese fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Rückert Immobilien unterstützt Verkäufer dabei, alle steuerlichen Aspekte im Vorfeld zu klären.

Die Spekulationssteuer wird auf den Gewinn aus dem Immobilienverkauf erhoben und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. In Wiesbaden gelten dieselben bundesweiten Regelungen wie überall in Deutschland. Wichtig ist die genaue Dokumentation aller Anschaffungs- und Veräußerungskosten, einschließlich Maklercourtage, Notarkosten und Modernisierungsaufwendungen. Diese können den steuerpflichtigen Gewinn erheblich reduzieren. Das Finanzamt Wiesbaden fordert entsprechende Belege und prüft die korrekte Berechnung der Spekulationsfrist.

Wichtige Punkte für Wiesbaden

  • Zehnjährige Spekulationsfrist: Bei selbstgenutzten Immobilien entfällt die Steuer nach zwei Jahren Eigennutzung vor Verkauf
  • Dokumentation erforderlich: Alle Kaufverträge, Rechnungen und Belege für das Finanzamt Wiesbaden bereithalten
  • Modernisierungskosten: Investitionen in die Immobilie können steuermindernd geltend gemacht werden
  • Beratung empfohlen: Steuerberater oder Immobilienexperten sollten frühzeitig einbezogen werden

Zusätzlich zur Spekulationssteuer kann bei sehr hohen Gewinnen auch die Grunderwerbsteuer relevant werden, wobei diese normalerweise der Käufer trägt. In Hessen beträgt sie 6 Prozent des Kaufpreises. Das Finanzamt Wiesbaden arbeitet eng mit den Notaren der Stadt zusammen, um alle Transaktionen ordnungsgemäß zu erfassen und zu prüfen.

Wir von Rückert Immobilien begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess und sorgen dafür, dass alle steuerlichen Aspekte von Anfang an mitgedacht werden. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Fairness bedeutet für uns, Sie transparent über alle Kosten und steuerlichen Konsequenzen zu informieren. Unsere Zuverlässigkeit zeigt sich darin, dass wir alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusammenstellen und Ihnen rechtzeitig zur Verfügung stellen.

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