Welche Steuern fallen bei Erbimmobilien-Verkauf in Oestrich-Winkel an?

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie in Oestrich-Winkel fallen verschiedene Steuern an, deren Höhe von mehreren Faktoren abhängt. Die wichtigsten sind die Spekulationssteuer bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb sowie gegebenenfalls die Erbschaftsteuer auf den geerbten Immobilienwert. Rückert Immobilien unterstützt Sie dabei, alle steuerlichen Aspekte im Rheingau-Taunus-Kreis optimal zu berücksichtigen.

Die Spekulationssteuer entfällt meist bei Erbimmobilien, da die zehnjährige Spekulationsfrist des Erblassers übernommen wird. Falls der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt oder länger als zehn Jahre besessen hat, ist der Verkauf steuerfrei. Bei der Erbschaftsteuer profitieren Erben in Oestrich-Winkel von den gleichen Freibeträgen wie bundesweit: Ehepartner erhalten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro steuerfrei. Der Immobilienwert wird zum Zeitpunkt des Erbfalls durch das Finanzamt Bad Schwalbach ermittelt.

Wichtige Punkte für Oestrich-Winkel

  • Bewertung durch Finanzamt: Das zuständige Finanzamt Bad Schwalbach ermittelt den Verkehrswert der Immobilie zum Todeszeitpunkt für die Erbschaftsteuer
  • Selbstnutzung-Privileg: Erben können die Immobilie zehn Jahre steuerfrei selbst bewohnen, wenn sie die Erbschaftsteuer-Befreiung nutzen möchten
  • Verkaufskosten absetzen: Maklercourtage, Notar- und Grundbuchkosten können die Steuerlast beim Verkauf mindern
  • Steuerberater hinzuziehen: Bei wertvollen Immobilien im Rheingau sollten Sie frühzeitig professionelle Beratung einholen

Zusätzlich können Grunderwerbsteuer-Aspekte bei Miterbengemeinschaften relevant werden, wenn einzelne Erben Anteile übernehmen. In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 Prozent. Wichtig ist auch die korrekte Ermittlung der Anschaffungskosten des Erblassers, da diese für eventuelle Spekulationssteuer-Berechnungen benötigt werden. Die malerische Lage von Oestrich-Winkel im Rheingau macht Immobilien hier besonders wertvoll, weshalb eine professionelle Bewertung empfehlenswert ist.

Wir von Rückert Immobilien bringen langjährige Erfahrung im Umgang mit Erbimmobilien mit und arbeiten eng mit Steuerberatern und Notaren zusammen. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Fairness ist für uns mehr als ein klangvoller Werbeslogan. Es ist ein Versprechen an Sie. Gerechte Lösungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Interessen aller Beteiligten zu finden ist unser Erfolgsrezept.

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