Was passiert mit der Immobilie bei Scheidung in Oestrich-Winkel?

Bei einer Scheidung in Oestrich-Winkel wird die gemeinsame Immobilie je nach Eigentumsart und Güterstand der Ehepartner aufgeteilt. Rückert Immobilien unterstützt betroffene Paare dabei, faire und rechtssichere Lösungen für die Aufteilung des Immobilienvermögens zu finden. Die Regelung erfolgt entweder durch Verkauf, Übertragung auf einen Partner oder andere Vereinbarungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs.

Die Aufteilung einer Immobilie bei Scheidung hängt maßgeblich von der Art des Eigentums ab. Gehört die Immobilie beiden Ehepartnern gemeinsam, muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Ist nur ein Partner im Grundbuch eingetragen, kann dennoch ein Ausgleichsanspruch bestehen, wenn die Immobilie während der Ehe erworben oder mit gemeinsamen Mitteln finanziert wurde. In Oestrich-Winkel, wo viele Familien in Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen leben, ist dies ein häufiges Szenario.

Wichtige Punkte für Oestreich-Winkel

  • Immobilienwerte ermitteln: Eine professionelle Bewertung der Immobilie ist Grundlage für faire Aufteilung
  • Finanzierungsübernahme prüfen: Kann ein Partner die bestehende Finanzierung allein tragen?
  • Steuerliche Aspekte beachten: Grunderwerbsteuer und andere Kosten bei Eigentumsübertragung
  • Notarielle Beurkundung: Alle Eigentumsübertragungen müssen notariell beglaubigt werden

Der Zugewinnausgleich spielt bei der Immobilienaufteilung eine zentrale Rolle. Haben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand gelebt, wird der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs ausgeglichen. Dies kann bedeuten, dass der Partner, der die Immobilie behält, eine Ausgleichszahlung an den anderen leisten muss. In Oestrich-Winkel mit seinem attraktiven Immobilienmarkt am Rhein können solche Ausgleichszahlungen erheblich sein.

Alternativ zum Verkauf kann die Immobilie auch in eine Teilungsversteigerung gehen, wenn sich die Partner nicht einigen können. Dies sollte jedoch vermieden werden, da dabei meist niedrigere Erlöse erzielt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Vermietung der Immobilie und Teilung der Mieteinnahmen, bis eine endgültige Lösung gefunden ist.

Bei Rückert Immobilien verstehen wir, dass eine Scheidung eine emotional belastende Situation darstellt. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! „Die anständigste Art der Geschäftsführung ist auch die beständigste“ hat Robert Bosch einmal gesagt. So betrachtet sind die wichtigsten Prinzipien, nach denen wir handeln wollen, eigentlich pure Selbstverständlichkeiten: Fairness – „Garantiert fair!“ ist für uns mehr als ein klangvoller Werbeslogan. Es ist ein Versprechen an Sie. Gerechte Lösungen unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu finden ist unser Erfolgsrezept.

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Rückert Immobilien
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