Was passiert beim Notartermin Hausverkauf in Wiesbaden?

Der Notartermin beim Hausverkauf in Wiesbaden ist der entscheidende Moment, in dem der Kaufvertrag beurkundet und der Eigentumsübergang rechtswirksam vollzogen wird. Bei Rückert Immobilien begleiten wir Sie professionell durch diesen wichtigen Schritt und sorgen dafür, dass alle Formalitäten ordnungsgemäß abgewickelt werden. Der Termin findet in der Regel im Notariat statt und dauert etwa 30 bis 60 Minuten.

Vor dem eigentlichen Beurkundungstermin erhalten alle Beteiligten den Kaufvertragsentwurf zur Prüfung. In Wiesbaden arbeiten wir mit erfahrenen Notaren zusammen, die sich auf Immobilientransaktionen spezialisiert haben. Der Notar prüft vorab alle Unterlagen, klärt offene Fragen und stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist. Besonders wichtig ist die Überprüfung der Grundschuldbestellungen und eventueller Belastungen im Grundbuch.

Wichtige Punkte für Wiesbaden

  • Terminvorbereitung: Alle Beteiligten erhalten den Vertragsentwurf mindestens eine Woche vor dem Termin zur Durchsicht
  • Anwesenheitspflicht: Verkäufer und Käufer müssen persönlich anwesend sein, Vollmachten sind nur in Ausnahmefällen möglich
  • Ausweis erforderlich: Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsfeststellung mitbringen
  • Finanzierung: Finanzierungsbestätigung der Bank sollte vorliegen, um Verzögerungen zu vermeiden

Am Notartermin selbst verliest der Notar den gesamten Kaufvertrag und erklärt alle wichtigen Punkte. Dabei werden Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabetermin noch einmal detailliert besprochen. Der Notar klärt auch über die steuerlichen Konsequenzen auf und erläutert die nächsten Schritte nach der Beurkundung. In Wiesbaden ist es üblich, dass auch die Aufteilung der Notarkosten und der Grunderwerbsteuer im Vertrag geregelt wird.

Nach der Unterzeichnung durch alle Beteiligten leitet der Notar verschiedene Schritte ein: Er beantragt die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, informiert das Finanzamt über den Eigentumsübergang und kümmert sich um die Löschung alter Grundschulden. Die Kaufpreiszahlung erfolgt erst nach Vorliegen der Auflassungsvormerkung, wodurch der Käufer optimal geschützt ist. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! „Die anständigste Art der Geschäftsführung ist auch die beständigste“ hat Robert Bosch einmal gesagt. Wir von Rückert Immobilien begleiten Sie mit Fairness, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit durch den gesamten Verkaufsprozess und stehen Ihnen auch beim Notartermin beratend zur Seite.

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Rückert Immobilien
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