Der Verkaufsvertrag beim Immobilienverkauf in Wiesbaden folgt einem standardisierten Ablauf, der durch das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Bei Rückert Immobilien begleiten wir Sie durch alle notwendigen Schritte, von der Vertragsvorbereitung bis zur Eigentumsübertragung. Der gesamte Prozess wird durch einen Notar überwacht, der die rechtliche Sicherheit für beide Vertragsparteien gewährleistet.
Nach der Preisverhandlung zwischen Käufer und Verkäufer wird ein Kaufvertrag erstellt, der alle wesentlichen Punkte der Transaktion regelt. In Wiesbaden arbeiten wir mit erfahrenen Notaren zusammen, die den Vertragsentwurf nach den individuellen Gegebenheiten der Immobilie ausarbeiten. Der Entwurf wird beiden Parteien mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin zur Verfügung gestellt, damit ausreichend Zeit für die Prüfung bleibt.
Wichtige Punkte für Wiesbaden
- Punkt 1: Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6% des Kaufpreises
- Punkt 2: Notarkosten und Grundbuchgebühren betragen etwa 2% des Kaufpreises
- Punkt 3: Das Grundbuchamt Wiesbaden bearbeitet Eigentumsumschreibungen in der Regel innerhalb von 6-8 Wochen
- Punkt 4: Bei denkmalgeschützten Immobilien in Wiesbaden sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich
Der Notartermin ist der zentrale Punkt des Verkaufsprozesses. Hier werden alle Vertragsdetails verlesen und von beiden Parteien unterschrieben. Der Notar prüft die Identität der Beteiligten, klärt über die Vertragsfolgen auf und beurkundet den Kaufvertrag. Nach der Beurkundung leitet der Notar alle weiteren Schritte ein: die Vormerkung im Grundbuch, die Abfrage von Belastungen und die Überwachung der Kaufpreiszahlung.
Die Eigentumsübertragung erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Erfüllung aller Vertragsbedingungen. Der Notar veranlasst die Umschreibung im Grundbuch des Amtsgerichts Wiesbaden. Gleichzeitig werden alle Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren und eventuelle Maklerprovisionen fällig. Die Schlüsselübergabe erfolgt üblicherweise nach der Kaufpreiszahlung und kann mit der Grundbuchänderung zusammenfallen.
Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! „Die anständigste Art der Geschäftsführung ist auch die beständigste“ hat Robert Bosch einmal gesagt. So betrachtet sind die wichtigsten Prinzipien, nach denen wir handeln wollen, eigentlich pure Selbstverständlichkeiten: Fairness – „Garantiert fair!“ ist für uns mehr als ein klangvoller Werbeslogan. Es ist ein Versprechen an Sie. Gerechte Lösungen unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu finden ist unser Erfolgsrezept.