Welche Steuern fallen beim Hausverkauf in Ginsheim-Gustavsburg an?

Beim Hausverkauf in Ginsheim-Gustavsburg fallen grundsätzlich keine Steuern an, wenn Sie Ihre selbst genutzte Immobilie verkaufen und dort mindestens zwei Jahre gewohnt haben. Rückert Immobilien unterstützt Sie dabei, alle steuerlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen und einen reibungslosen Verkauf zu gewährleisten.

Die wichtigste Steuerbefreiung ist die Eigenheimbefreiung nach § 23 Einkommensteuergesetz. Diese gilt für selbst genutzte Wohnimmobilien, wenn Sie dort in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf tatsächlich gewohnt haben. Auch wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren selbst genutzt haben, sind Sie von der Spekulationssteuer befreit.

Bei vermieteten Immobilien oder Zweitwohnsitzen in Ginsheim-Gustavsburg gelten andere Regelungen. Hier ist die zehnjährige Spekulationsfrist entscheidend. Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie vor Ablauf von zehn Jahren nach dem Kauf, müssen Sie den Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft versteuern. Der Gewinn wird dann mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Wichtige Punkte für Ginsheim-Gustavsburg

  • Eigenheimbefreiung: Keine Steuer bei zweijähriger Eigennutzung vor Verkauf
  • Spekulationsfrist: 10 Jahre bei vermieteten Immobilien in Hessen
  • Dokumentation: Belege über Eigennutzung und Anschaffungskosten sammeln
  • Freibetrag: 600 Euro jährlicher Freibetrag bei spekulativen Gewinnen

In Ginsheim-Gustavsburg als Teil des Kreises Groß-Gerau gelten die hessischen Steuerbestimmungen. Besonders wichtig ist die ordnungsgemäße Dokumentation aller Belege wie Kaufverträge, Modernisierungskosten und Eigennutzungsnachweise. Diese Unterlagen reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn oder bestätigen die Steuerbefreiung.

Zusätzlich zu den direkten Verkaufssteuern können Notarkosten und Grundbuchgebühren anfallen, die jedoch als Verkaufskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Bei größeren Gewinnen aus Immobilienverkäufen sollten Sie auch die mögliche Auswirkung auf andere Steuerarten wie die Kirchensteuer berücksichtigen.

Wir von Rückert Immobilien begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess in Ginsheim-Gustavsburg. Das Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“ mag etwas aus der Mode gekommen sein – doch für uns ist es nach wie vor oberstes Leitbild! Unsere Fairness, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit gewährleisten, dass auch die steuerlichen Aspekte Ihres Hausverkaufs transparent und korrekt abgewickelt werden.

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