Welche Steuern fallen beim Hausverkauf in Bad Schwalbach an?

Beim Hausverkauf in Bad Schwalbach fallen mehrere Steuerarten an, die Verkäufer kennen sollten. Die wichtigsten sind die Spekulationssteuer bei Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist und die Grunderwerbsteuer, die allerdings der Käufer trägt. Rückert Immobilien unterstützt Verkäufer in Bad Schwalbach dabei, alle steuerlichen Aspekte zu durchblicken und optimal zu planen.

Die Spekulationssteuer ist für Hausverkäufer in Bad Schwalbach besonders relevant. Sie fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und das Objekt nicht selbst bewohnt wurde. Dabei wird der Gewinn aus dem Verkauf als Einkommen versteuert. Bei selbstgenutzten Immobilien entfällt diese Steuer meist, wenn die Immobilie mindestens zwei Jahre vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde.

Wichtige Steuerpunkte für Bad Schwalbach

  • Punkt 1: Spekulationssteuer entfällt bei Eigennutzung von mindestens zwei Jahren in den letzten zehn Jahren
  • Punkt 2: Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6% des Kaufpreises – zahlt der Käufer
  • Punkt 3: Notarkosten und Grundbuchgebühren sind steuerlich absetzbar bei vermieteten Objekten
  • Punkt 4: Werbungskosten für den Verkauf können steuermindernd geltend gemacht werden

In Bad Schwalbach als beliebtem Wohnort im Rheingau-Taunus-Kreis sind Immobilienverkäufe oft von Wertsteigerungen geprägt. Dies macht eine genaue Berechnung der steuerlichen Auswirkungen besonders wichtig. Erhaltungsaufwendungen und Modernisierungskosten können die Bemessungsgrundlage für eventuelle Steuern reduzieren, wenn sie ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Bei vermieteten Objekten in Bad Schwalbach gelten besondere Regelungen. Hier können Abschreibungen über Jahre geltend gemacht worden sein, die bei einem Verkauf wieder „zurückgerechnet“ werden müssen. Auch Maklerkosten und andere Verkaufsnebenkosten sind steuerlich relevant und können den zu versteuernden Gewinn mindern.

Wir von Rückert Immobilien arbeiten nach dem Ideal des „Ehrbaren Kaufmanns“, das für uns oberstes Leitbild bleibt. „Die anständigste Art der Geschäftsführung ist auch die beständigste“, wie Robert Bosch sagte. Unsere Prinzipien sind Fairness – „Garantiert fair!“ ist unser Versprechen an Sie, Zuverlässigkeit durch termingerechte Abwicklung, Ehrlichkeit für langfristigen Erfolg und Entschlossenheit bei der zielorientierten Umsetzung Ihrer Verkaufspläne in Bad Schwalbach.

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